Was genau ist eine Immobilienschenkung?
Bei einer Immobilienschenkung wird eine Immobilie unentgeltlich übertragen und geht aus dem Vermögen des Schenkenden an den Beschenkten über. Voraussetzung für eine Immobilienschenkung ist, dass sich beide Vertragspartner einig sind und die unentgeltliche Zuwendung notariell beglaubigen lassen.
Eine Schenkung wird immer zu Lebzeiten vorgenommen, sodass eine frühzeitige Planung erforderlich ist.
Wie läuft eine Schenkung ab?
Für eine Immobilienschenkung ist in erster Linie eine offizielle Eigentumsüberschreibung notwendig, die nur durch Änderung des Grundbuches erfolgt. Hierzu müssen Schenkender und Beschenkter einen Vertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen. Der Vertrag sollte den Schenkungsgegenstand, mögliche Gegenleistungen oder Nutzungsrechte enthalten. Es fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Mit der Änderung im Grundbuch ist die Schenkung vollzogen.
Die Vorteile einer Immobilienschenkung im Überblick
Eine Schenkung kann alle zehn Jahre wiederholt werden, so können Immobilien nach und nach verschenkt werden – stets unterhalb der Freibetragsgrenze. Die Freibeträge bei Schenkungen variieren je nach Verwandtschaftsgrad. So können bei Immobilienschenkungen Steuern gespart werden (Schenkungssteuer).
Eine Schenkung ist daher eine interessante Alternative zur Erbschaft, bei der die Erbschaftssteuer fällig wird. Durch eine Schenkung lassen sich auch mögliche Streitigkeiten zwischen Erben vermeiden.
Zu beachten ist allerdings, dass der Schenkende durch die Vermögensübertragung sein Eigentum abgibt und auch im Grundbuch nicht mehr als Eigentümer eingetragen ist. Möchte der Schenkende weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, ist eine entsprechende Vereinbarung über das Wohn- bzw. Nießbrauchrecht zu treffen.
Was ist bei der Schenkung von Immobilien zu beachten?
Schenkende sollten in jedem Fall den Freibetrag des jeweiligen Beschenkten beachten. Denn daran bemisst sich, wie hoch eine mögliche Schenkungssteuer wäre oder ob der Zeitpunkt der Schenkung vorgezogen werden sollte. Soll das 600.000 Euro Einfamilienhaus an das eigene Kind, mit einem Freibetrag von 400.000 Euro, geschenkt werden, wäre eine zweimalige Schenkung notwendig, um die Schenkungssteuer zu umgehen. Entscheidend ist der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Eine fachgerechte Wertermittlung ist daher ratsam.
Beachten sollten Sie außerdem, dass eine Schenkung die gesetzliche Erbfolge vorwegnimmt, nicht aber Pflichtanteilsansprüche gesetzlicher Erben mindert. Ferner ist zu beachten: Verstirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren, wird die Schenkung dem Erbe hinzugerechnet und ein möglicher Steuervorteil geht verloren.
Schenkung planen – besser mit Experten!
Die Immobilienschenkung hört sich nach einem guten Plan an, Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu umgehen. Aber: Sie will gut geplant sein – insbesondere, wenn es nicht nur einen Erben gibt. Auch der Vertrag sollte gewisse Klauseln, zum Beispiel für den Tod des Schenkenden, beinhalten. Haben Sie Fragen zur Schenkung von Immobilien? Wenden Sie sich gerne an unsere Experten und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin.