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Frau nimmt Ehering vom Finger
Scheidungsimmobilie

Scheidungsimmobilie stressfrei verkaufen mit Schöpf & Co. Immobilien

Mit der Scheidung soll auch eine klare Trennung des gemeinsamen Vermögens erfolgen. Bei der gemeinsamen Immobilie stehen viele Ex-Paare vor großen Problemen, da man sie nicht einfach teilen kann. Wir von Schöpf & Co. Immobilien bieten Ihnen Klarheit, Orientierung und Unterstützung in dieser Situation.

Was tun mit der Scheidungsimmobilie?

Verkaufen, vermieten, selbst bewohnen? Eine pauschale Antwort gibt es für Scheidungsimmobilien nicht. Denn sowohl die Familiensituation als auch die Immobilie selbst muss bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Als gemeinsame Eigentümer der Immobilie müssen Sie viele Punkte klären, bevor Sie sich für einen mitunter unumgänglichen Schritt entscheiden: Wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn die Immobilie verkauft wird? Muss Spekulationssteuer gezahlt werden, wenn der Verkauf einen Gewinn einbringt? Macht es aus Sicht des Immobilienwertes Sinn, die Immobilie jetzt zu verkaufen? Eine alternative Lösung wäre die Vermietung, sodass kein Verlust beim Verkauf entsteht. Damit gehen aber verschiedene Pflichten einher. Zudem erfolgt keine vollständige Trennung, was sich viele Scheidungspaare aber wünschen.

Was passiert mit dem Immobilienkredit?

Mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 25 Jahren sind die meisten Immobilienkredite zum Zeitpunkt der Scheidung nicht abbezahlt. Wird die Immobilie im Zuge der Scheidung verkauft oder ein Partner aus dem Grundbuch als Miteigentümer ausgetragen, ändert sich vieles in Bezug auf die Immobilienfinanzierung.

Oft werden beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, wenn die Immobilie gemeinsam angeschafft wurde. Somit stehen beide Partner als Darlehensnehmer im Kreditvertrag der Bank. Verkaufen Sie Ihre Scheidungsimmobilie und lösen damit den Kredit ab, könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die zusätzliche Kosten verursacht. Durch eine Vermietung könnten die Kreditraten mit den monatlichen Mieteinnahmen getilgt werden. Im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung werden die Erlöse hälftig aufgeteilt. Bewohnt ein Ex-Partner die Immobilie zum Beispiel mit den gemeinsamen Kindern weiter, muss der andere Partner ausgezahlt werden.

Warum sollte ich einen Makler zu Rate ziehen?

Scheidungspaare haben viele Dinge zu berücksichtigen, wenn sie die Aufteilung ihrer Güter planen. Abgesehen davon, dass vielen das nötige Fachwissen zu Spekulationssteuer, Immobilienwert und Vermarktung fehlt, möchten die meisten Scheidungspaare so wenig Stress wie möglich haben.

Ein Makler wie wir von Schöpf & Co. Immobilien bringt die Kompetenz und Struktur mit, Scheidungspaare zu allen Fragen zu beraten und ihnen zu helfen, die passende Lösung zu finden. Insbesondere wenn es darum geht, hohe Vermögenswerte aufzuteilen, ist ein professioneller Rat empfehlenswert. Scheidungspaare geraten dadurch nicht in die Situation, der Immobilie einen emotionalen Wert zuzuschreiben und durch einen zu hohen Angebotspreis den Verkauf zu verzögern. Oder die Immobilie gar unter Wert zu verkaufen – nur, weil man schnell einen Schlussstrich ziehen möchte. Ein Immobilienverkauf ist endgültig. Mit uns an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass Sie zu 100 % die richtigen Entscheidungen treffen.