Die Regelung der Maklerprovision in Deutschland
Die Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, ist eine Gebühr für die Vermittlung von Immobilien. In Deutschland wurde die Regelung der Maklerprovision zum 23. Dezember 2020 vereinheitlicht. Davor gab es keine einheitliche Regelung und die Maklerprovision wurde je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Häufig trugen der Käufer, der Verkäufer oder beide Parteien die Provision in unterschiedlichem Umfang. In Märkten mit starker Nachfrage musste also oft der Käufer die gesamte Provision zahlen. In Märkten mit schwacher Nachfrage dagegen oft nur der Verkäufer
Seit der Reform gelten nun einheitliche Regeln für den Verkauf von Wohnimmobilien.
Optionen zur Zahlung und Verteilung der Maklercourtage
Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem folgende Möglichkeiten vor:
- Teilung der Maklerprovision (§ 656c BGB n.F.): Die Maklerprovision ist je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer zu tragen. Der Käufer darf also nie mehr Provsion zahlen, als der Verkäufer. Dies ist die übliche und meist verwendete Variante. Diese ist auch zu bevorzugen, da diese beiden Parteien gerecht wird.
- Provision durch den Verkäufer: Der Verkäufer kann die gesamte Maklerprovision übernehmen, die Immobilie wird damit für Interessenten provisionsfrei angeboten. In der Praxis wird hier jedoch der Provisionsanteil einfach auf den Kaufpreis angerechnet. So dass die Immobilie zwar provisionsfrei angeboten wird, die Maklerkosten jedoch im Kaufpreis inkludiert sind.
- Provision durch den Verkäufer mit anteiliger Abwälzungsmöglichkeit (§ 656d BGB n.F.): Diese Konstellation betrifft damit den Fall, in dem nur der Verkäufer einen Maklervertrag schließt und die Provision auf den Käufer abgewälzt werden soll, dieser sich also verpflichtet, die vom Auftraggeber versprochene Provision ganz oder teilweise zu übernehmen. Eine solche Vereinbarung kann nur noch in der Weise getroffen werden, dass maximal die Hälfte der vom Auftraggeber versprochenen Provision übernommen werden kann. Damit zahlt der Zweite (i.d.R. Käufer) nicht mehr als der Erste (i.d.R. Verkäufer). Diese Variante der Abwälzung ist eher unüblich und komplizierter.
Ausnahmen und Ausschlüsse
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Anwendung der neuen Regeln:
- Gewerbliche Immobilien / Baugrundstücke / Zweifamilienhaus / Mietshäuser: Hier bleibt die Aufteilung der Provision frei verhandelbar.
- Diese neue Regelung gilt also nur für Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen, Eigentumswohnungen.
- Mietwohnungen: Bei Mietwohnungen gilt nach wie vor das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat.
Die Höhe der Maklerprovision
Die übliche Höhe der Maklerprovision liegt in der Regel bundesweit bei 6%, wobei dieser Betrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer anfällt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe und der Leistungsumfang oft Verhandlungssache ist und ausschlaggebend ist, welche Leistungen in der Provision enthalten sind. Fragen Sie vorher also immer nach, ob der Makler einen umfassenden Service bietet und eine Leistungsgarantie erbringt.
Bei Schöpf & Co. Immobilien haben Sie immer die Garantie, dass folgende Kosten mit der Provision enthalten sind:
- Kosten für die Unterlagenbesorgung
- Kosten für den Energieausweis und Aufmaß inkl. Wohnflächenberechnung durch unseren Ingenieur
- Aufarbeitung der Immobilie mit Home-Staging vor Ort. Überwachung und Koordination von Entrümpelung, Reinigung, kleineren Reparaturen
- Fotos vom Profi (mit Drohenfotos und Video)
- Insertionskosten (hier wird bei uns in den Börsen jeweils der sichtbarste und teuerste Platz gebucht)
- Kosten der Insertion in social Media und ads Kampagnen
Ein klarer, vertraglich festgelegter Provisionssatz und eine Leistungsgarantie sorgen für Vertrauen und Planungssicherheit auf beiden Seiten.
Besprechung und vertragliche Festhaltung
Um Missverständnisse zu vermeiden und Klarheit zu schaffen, ist es wichtig, die Details der Maklerprovision immer vorab mit dem Makler zu besprechen. Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Weitere Beratung anfordern
Für eine ausführliche Beratung zum Thema Maklerprovision und weiteren Fragen rund um die Immobilientransaktion stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie Schöpf & Co. Immobilien aus Bonn und wir werden Sie bei Ihrem Anliegen bestmöglich unterstützen.