Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip besagt im Wesentlichen folgendes: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Das bedeutet, dass derjenige, der die Vermittlung einer Immobilie in Auftrag gibt, die Maklerprovision trägt.
Seit wann gibt es das Bestellerprinzip und was genau regelt es?
Das Bestellerprinzip wurde mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 in Deutschland eingeführt und trat am 1. Juni desselben Jahres in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Mieter finanziell zu entlasten.
Für welche Immobilienarten wird es angewendet und gibt es Ausnahmen?
Das Bestellerprinzip gilt vor allem für Mietwohnungen. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch für dessen Kosten aufkommen muss. In den meisten Fällen sind dies die Vermieter, da diese ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Wohnungen schnell und unkompliziert zu vermieten.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Bestellerprinzip nicht für den Verkauf von Immobilien gilt. Bei Immobilienverkäufen ist es daher nach wie vor üblich, die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen oder andere Vereinbarungen zu treffen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen für Mietwohnungen:
Selbstständige Suche: Wenn ein Mieter selbst einen Makler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt, muss er natürlich auch die Kosten dafür tragen. Erfüllt der Makler dann die maßgeblichen Bedingungen, so trifft die Provisionspflicht wieder den Mieter. Hierfür bestehen aber klare Vorgaben; im Wesentlichen darf der Makler nur solche Objekte anbieten, welche ihm nach der Beauftragung des Mieters und aufgrund der Suche bekannt werden.
Für Wohnungen, welche bereits im Portfolio des Maklers sind, muss also nach wie vor der Vermieter die Provision zahlen.
Das Verständnis des Bestellerprinzips ist bei der Suche nach einer Mietwohnung besonders wichtig, um böse Überraschungen zu vermeiden und finanziell vorbereitet zu sein.
Ihre persönliche Beratung bei Schöpf & Co. Immobilien
Bei Schöpf & Co. Immobilien ist es unser Ziel, dass Sie stets optimal informiert sind und Ihre Entscheidungen auf einer soliden Basis treffen können. Wenn Sie weitere Fragen zum Bestellerprinzip haben oder eine persönliche Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen alle Details zu erläutern und Sie optimal bei der Vermietung oder Suche einer Mietimmobilie zu unterstützen.
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