Energiekosten
Die Energiekosten werden zwangsläufig steigen, denn die Preise für Gas und Strom sind in den vergangenen Monaten in die Höhe geschossen. Sofern die Mieter Gas und Strom selbst bezahlen, spüren sie den Anstieg schon ab der Heizperiode. Werden die Energiekosten allerdings über die Nebenkosten abgerechnet, muss eine hohe Nachzahlung bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung erwartet werden. Sinnvoll ist es daher, bereits Geld für die Nachzahlung beiseitezulegen. Im Übrigen: Eine unterjährige Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ist nicht möglich, sofern der Mieter dem nicht zustimmt. Allerdings könnte dies sinnvoll sein, wenn man sich die teure Nachzahlung ersparen möchte. Zu viel gezahlte Nebenkosten muss der Vermieter erstatten.
CO2- Steuer
Das Heizen wird in jedem Fall auch durch die CO2-Steuer teurer, die die Bundesregierung auf fossile Brennstoffe erhebt. 2021 kostete die Tonne CO2 25 Euro, 2022 kostet sie 30 Euro. Bis 2025 soll der Preis pro Tonne auf 55 Euro ansteigen. Bislang mussten die Mieter die CO2-Steuer über die Nebenkosten komplett alleine tragen. Künftig sollen aber auch Vermieter beteiligt werden. Die Höhe des Vermieteranteils an der CO2-Steuer soll vom energetischen Zustand der Immobilie abhängig gemacht werden. Wer seine Immobilie energetisch saniert und dadurch den Energieverbrauch reduziert, zahlt weniger CO2-Steuer.
Mieterhöhungen
Angesichts der gestiegenen Inflation befürchten nun viele Mieter, dass auch ihre Kaltmieten erhöht werden. Aufgrund der Inflation können aber Vermieter nur bedingt die Mieten anpassen, – wenn es sich um eine Indexmiete handelt, die an den Verbraucherpreisindex und damit an die Inflation gekoppelt ist. Standard- und Staffelmieten können inflationsbedingt nicht angehoben werden. Erfüllt der Mietvertrag die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung, darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20% erhöhen. Hierbei muss er sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Darüber hinaus dürfen Vermieter die Miete nur erhöhen, wenn Modernisierungen durchgeführt wurden. Hier gilt eine Obergrenze von 8 % der Modernisierungskosten, abzüglich möglicher Fördermittel und der Aufwendungen für Erhaltungsaufwand.
Aber: Die seit Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreform könnte Mieterhöhungen bringen. Denn ab 2023 sollen alle Städte über 50.000 Einwohner einen Mietspiegel einführen, anhand dessen Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete einsehen können – und infolgedessen ihre Mieten anpassen dürfen.
Was können Mieter nun tun?
Mieter können in jedem Fall ihr eigenes Heizverhalten beobachten und kontrollieren. Ist der Energieverbrauch über fernablesbare Thermostate einsehbar, kann sich der Mieter über den tatsächlichen Energieverbrauch informieren. Aber auch eine eigenständige Kontrolle ist ratsam, damit die Kosten nicht explodieren. Zudem hilft ein richtiges Lüftungsverhalten (z. B. richtiges Stoßlüften), die Heizkosten zu minimieren.
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