Häufige Fragen zu Immobilie mieten
Sollte ich eine Immobilie privat oder über einen Makler mieten?
Haben Sie konkrete Vorstellungen von Ihrer Immobilie oder sind bislang nicht erfolgreich gewesen, sollten Sie sich Unterstützung von einem Makler holen. Vor allem in stark umkämpften Immobilienmärkten ist dies von Vorteil, da ein Makler exklusive Angebote hat und über gute Kontakte zu Eigentümern verfügt.
Was ist bei der Besichtigung wichtig?
Achten Sie auf den Zustand der Immobilie und mögliche Mängel, die ggf. bis zu Ihrem Einzug noch beseitigt werden müssen. Lichtverhältnisse und Umgebungsgeräusche sind ebenfalls wichtig. Schauen Sie sich auch das gesamte Gebäude und die Außenanlage sowie die nähere Umgebung an. Fragen zur Ausstattung, Miete, Kaution, Mikrolage und vieles mehr können Sie auch stets an Ihre Makler richten.
Was muss ich bei der Übergabe beachten?
Bei der protokollierten Wohnungsübergabe achten wir auf einen vertragsgemäßen Zustand (in welchem Zustand wird die Wohnung übergeben? Wann waren die letzten Malerarbeiten? Funktionstüchtigkeit der Elektrogeräte und Einbaumöbel, Mängel an Wänden, Böden und ähnlichem). Ferner gilt es darauf zu achten, dass Sie alle Schlüssel für die gemieteten Räume erhalten.
Werden die Mieten immer teurer?
Nachdem die Mieten in Deutschland rund zwei Jahre auf einem gleichen Niveau blieben, steigen sie seit Mitte 2021 wieder. Die Gründe: Wenig verfügbarer Wohnraum und eine hohe Nachfrage, insbesondere in Groß- und Universitätsstädten.
Wann darf der Mietpreis angehoben werden?
Mieten dürfen in Deutschland bei Neuvermietung sowie nach Modernisierungen oder energetischen Sanierungen um bestimmte Prozentsätze angehoben werden. Außerdem dürfen Vermieter die Mieten an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen (aber auch hier gilt es bestimmte Prozentsätze in bestimmten Zeiträumen zu beachten und ggf. einen Mietendeckel zu berücksichtigen). Ebenfalls kann im Rahmen eines Staffel- oder Indexmietvertrags die Miete erhöht werden.
Wie viel beträgt die Kaution?
Für die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses dürfen Vermieter eine Kaution als Sicherheit gegen Mietausfall oder Mietsachschäden verlangen. Gemäß § 551 Bürgerliches Gesetzbuch darf die Kaution höchstens drei Monatskaltmieten betragen.