Grundsteuer: Ein Überblick
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Sie wird von den Gemeinden erhoben und fließt direkt in deren Haushalt. Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert des Grundstücks, der je nach Lage und Nutzung variiert.
Grunderwerbsteuer: Ein Überblick
Die Grunderwerbsteuer hingegen fällt einmalig beim Erwerb einer Immobilie an. Sie ist vom Käufer zu entrichten und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer ist sofort beim Kauf fällig und wird im Grundbuch eingetragen, bevor der Eigentumsübergang vollzogen wird. In NRW sind es derzeit 6,5%.
Aktuelle Neuerungen in der Branche
Die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Die Reform der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, soll für eine gerechtere und transparentere Berechnung sorgen. Das neue System berücksichtigt neben dem Bodenwert auch die Mieteinnahmen und die Nutzungsart der Immobilie. Auf die Eigentümer kommen daher in den kommenden Jahren neue Erklärungspflichten zu.
Bei der Grunderwerbsteuer gibt es derzeit keine bundeseinheitlichen Änderungen, allerdings haben einige Bundesländer in den letzten Jahren ihre Steuersätze erhöht, um Mehreinnahmen zu erzielen.
Welche Neuerungen betreffen Eigentümer?
Die Eigentümer müssen sich vor allem auf die Neuberechnung der Grundsteuer einstellen. Das bedeutet, dass sie unter Umständen neue Erklärungen abgeben und sich auf geänderte Steuerbescheide einstellen müssen. Die Reform soll sicherstellen, dass die Grundsteuer an den aktuellen Wert und die Nutzung der Grundstücke angepasst wird.
Welche Neuerungen betreffen Interessenten?
Für Kaufinteressenten ist die Grunderwerbsteuer nach wie vor eine relevante Größe beim Immobilienerwerb. Angesichts steigender Immobilienpreise und regional unterschiedlicher Steuersätze sollten Käufer diese Kosten unbedingt in ihre Kalkulation einbeziehen. Interessenten sollten auch auf mögliche Änderungen der Landesregierungen achten, die sich auf die Höhe der Grunderwerbsteuer auswirken können.
Ausstehende Änderungen und Gesetzesentwürfe
Derzeit werden weitere Anpassungen und Änderungen des Steuerrechts diskutiert und von der Regierung geprüft. Einige dieser Vorhaben könnten unmittelbare Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer haben, sind aber noch nicht endgültig verabschiedet worden. Es bleibt abzuwarten, welche dieser Vorschläge letztendlich Eingang in die Gesetzgebung finden werden.
Gut beraten für finanzielle Sicherheit
Erwerb und Besitz von Immobilien sind große finanzielle Verpflichtungen, die sorgfältiger Planung und fundierter Beratung bedürfen. Die Unterscheidung zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer und das Verständnis der aktuellen und möglichen zukünftigen Änderungen sind entscheidend, um finanziell abgesichert zu sein.
Für eine individuelle Beratung und detaillierte Informationen zum Thema Grundsteuer stehen Ihnen die Experten von Schöpf & Co. Immobilien gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu klären und optimale Lösungen für Ihre Immobilienangelegenheiten zu finden. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer lokalen Expertise in Bonn und Bad Godesberg zur Verfügung.