Was besagt der Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein im Jahr 2020 in Kraft getretenes deutsches Gesetz, das die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes, der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zusammenfasst. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Das GEG regelt unter anderem die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude, die Ausstellung von Energieausweisen, die Anforderungen an Heizungsanlagen, die Förderung erneuerbarer Energien und die Nutzung von Abwärme. Es gliedert sich in verschiedene Teile, die jeweils spezifische Regelungen zur Energieeffizienz im Gebäudebereich enthalten.
Seit Januar 2024 gibt es einige Neuerungen im GEG, die insbesondere den Einbau energieeffizienter Heizungen betreffen.
Was müssen Eigentümer beachten?
Eigentümer von Immobilien müssen bei einem Eigentümerwechsel bestimmte Maßnahmen durchführen. Nach dem Erwerb der Immobilie haben Eigentümer zwei Jahre Zeit, um folgende energetische Maßnahmen durchzuführen. Mit einem Energieberater sollte dabei geklärt werden, welche Maßnahmen je nach Zustand der Immobilie wirklich nötig sind:
- Dämmung der obersten Geschossdecke einer beheizten Wohnung: Sie dient der Verbesserung der Gebäudeisolierung und trägt zur Senkung des Energieverbrauchs bei.
- Modernisierung von Heizungsanlagen: Der Ersatz von Standard- und Konstanttemperaturkesseln durch effizientere Heizsysteme ist notwendig, um Wärmeverluste zu minimieren und den Energieverbrauch zu optimieren.
- Dämmung von Warmwasserleitungen: Hier geht es um die Dämmung von ungedämmten Heizungs- und Warmwasserleitungen oder Armaturen in unbeheizten Räumen. Dadurch sollen Wärmeverluste reduziert und die Energieeffizienz der Anlage verbessert werden.
Diese Maßnahmen sind im Rahmen des GEG verpflichtend und dienen dazu, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen.
Ab 2024 treten zusätzliche Regelungen für Heizungsanlagen in Kraft. In Neubauten in Neubaugebieten, für die der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2023 gestellt wird, dürfen nur noch Heizungsanlagen eingesetzt werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu erhöhen und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. In Bestandsgebäuden können funktionierende Heizungen jedoch weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden, ohne dass ein sofortiger Austausch erfolgen muss.
Worauf sollten Interessenten achten?
Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte auf eine Vielzahl von Aspekten achten, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz. Prüfen Sie den Energieverbrauch und die energetische Qualität der Immobilie, um langfristig die Betriebskosten zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen. Wichtige Faktoren sind das Alter und der Zustand der Heizungsanlage, da alte Heizungen oft ineffizient arbeiten und einen hohen Energieverbrauch verursachen können. Ist eine ältere Heizungsanlage eingebaut, sollten zusätzliche Kosten für einen möglichen Austausch der Heizung eingeplant werden, um langfristig Energie und Kosten zu sparen.
Zur Unterstützung der Heizungsmodernisierung stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung, die die Umstellung auf energieeffiziente und umweltschonende Lösungen unterstützen. So bietet beispielsweise die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Förderprogramme an, die Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Austausch von Heizungsanlagen zur Verfügung stellen.
Für eine individuelle Beratung und Unterstützung rund um das Thema Immobilien und Energieeffizienz steht Ihnen das Team von Schöpf & Co. Immobilien gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns, Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen.