Bereits seit 2009 Pflicht
Seit dem Jahr 2009 ist ein Energieausweis per Gesetz vorgeschrieben. Legen Sie diesen Interessenten bei der Vermietung oder dem Verkauf der betreffenden Immobilie vor, damit sie sich vorab über den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes sowie die dadurch entstehenden Energiekosten informieren können.
In der Energieeinsparverordnung von 2014 wurde festgelegt, dass bereits Ihre Immobilienanzeige bzw. das Exposé den Energieausweis enthalten müssen. Es ist also wichtig, dass Sie als Eigentümer das Dokument durch unseren Energieberater bereits vor dem Verkaufsstart bzw. einer geplanten Miete erstellen lassen. Die gute Nachricht ist, dass Sie sich danach mit der Veräußerung oder Vermietung gerne noch etwas Zeit lassen können. Denn ein Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre lang gültig.
Grundlagen für die Erstellung des Energieausweises
Je nachdem, wann Ihre Immobilie errichtet wurde, gelten für die Ausstellung des Energieausweises unterschiedliche Grundlagen. Bei älteren Bestandsgebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, stellt der Energiebedarf die Grundlage für die Erstellung des Energieausweises dar, sprich, es wird ein Bedarfsausweis erstellt. Wurde das Gebäude modernisiert, reicht auch ein Verbrauchsausweis. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Wurde der Bauantrag für die Immobilie nach dem genannten Datum gestellt, verfügen Sie über die Wahlfreiheit, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellen lassen. Zusätzlich müssen Sie beachten, ob das Gebäude mit mehr oder weniger als 5 Wohneinheiten ausgestattet ist. Bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten können Sie unabhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis wählen.
Darüber hinaus besteht ein Unterschied zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden wird nur der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung in den Ausweis aufgenommen. Bei Nichtwohngebäuden kommt der Verbrauch für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Es ist übrigens nur notwendig, ein Exemplar des Energieausweises im Original zu besitzen. Potenzielle Käufer oder Mieter versorgen Sie bei Bedarf entsprechend mit Kopien.